Die E-Mobilität in Immobilien wird zum Muss.
Die Anforderungen an die technische Infrastruktur
E-Mobilität gewinnt an Bedeutung. Immobilienbesitzer müssen sich diesen Anforderungen stellen und Gebäude entsprechend nachrüsten. Doch welche technischen Voraussetzungen sind hierfür erforderlich? Eigentümer, die eine professionelle Ladeinfrastruktur anbieten, machen ihr Objekt auch langfristig attraktiv für den Markt.
Die Elektromobilität setzt sich mehr und mehr durch. Die Notwendigkeit der Schweiz klimaneutral zu werden, muss man hier nicht neu betonen, und die Vorgaben der Strategie der 2050 dürften hinreichend bekannt sein. Auch die neuen CO2-Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge, die analog zur EU auch in der Schweiz gelten, zeigen, dass dringender Handlungsbedarf besteht und alternative Energien verstärkt zu nutzen. Von Mietern und Immobilienbesitzern wird daher erwartet, dass Mobilität erstens möglichst klimaneutral funktioniert, sowie immer und überall unkompliziert zur Verfügung steht. Das zunehmende Bekenntnis zur E-Mobilität ist somit nicht verwunderlich. Das TCS-Barometer „E-Mobilität“ zeigt das sehr deutlich: 49 Prozent der Befragten würden sich wahrscheinlich ein Elektroauto anschaffen, für den Fall einer Neuanschaffung in den nächsten drei Jahren. Diese Zahlen beschreiben einen eindeutigen Trend.
Ladestationen in Immobilien werden zum Muss.
Im Jahre 2020 stieg die Anzahl der Neuzulassungen bei Elektroautos innerhalb eines Jahres um 49,8 Prozent auf 19 765 und bei den Hybridautos um 78,9 Prozent auf 47 196 Einheiten. Bereits jetzt beträgt der Anteil an neu zugelassenen Fahrzeugen, die alternativ angetriebenen werden bereits 14,3 Prozent. Eine Größe, die Beachtung verdient und einen neu gewachsenen Anspruch an die Infrastruktur von Immobilien darstellt. Das gilt für Neubauten und für Gebäude im Bestand. Eigentümer, die eine professionelle Ladeinfrastruktur anbieten, machen ihr Objekt auch langfristig attraktiv für den Markt. Somit wirkt die Entscheidung auch wirtschaftlich nachhaltig. Doch muss man bedenken, dass die Bereitstellung von Lademöglichkeiten vor allem bei Gebäuden im Bestand eine grosse Herausforderung darstellt und viele Fragen vorab zu klären sind: Wie lassen sich der Aufbau, der Betrieb und die Abrechnung planen und effektiv und rentable umsetzen? Welche technischen Voraussetzungen sind sinnvoll und zwingend notwendig? Was passiert, wenn zu viele Nutzer gleichzeitig ihre E-Fahrzeuge aufladen? Ist das Stromnetz dann überlastet? Es gibt zahlreiche Informationsquellen, die Immobilienspezialisten insbesondere dabei unterstützen, die richtige Strategie für Immobilen zu finden. So hat u.a. CKW (Centralschweizerische Krafwerke AG) ein E-Book zum kostenlosen Download erstellt mit dem Titel: „Elektromobilität für Immobilienspezialisten“. Hierin finden sich praktische Informationen für Bauherren, Vermieter und Eigentümer von Gebäuden im Bestand. Auch die Frage des Lastmanagements wird in diesem Ratgeber thematisiert.
Das Lastmanagement regelt drohende Überlastung
Das Problem der Überlastung lässt sich heute mit einem Lastmanagementsystem, das die Last im Gebäude intelligent steuert, lösen. Um wirtschaftlich zu arbeiten, werden Tarifmodelle angeboten, die zu einer raschen Refinanzierung beitragen sollen. Oder der Eigentümer könnte auch zusätzliche Parkplatzmiete verlangen. Viele Anbieter, wie auch CKW bieten Planung, Installation und Betrieb aus einer Hand. Hierzu gehören auch Leistungen, wie Lastmanagement, Abrechnungsmodelle und Support. Doch welche Parameter gilt es für eine E-Mobilitätslösung zu berücksichtigen? Hierzu zählen die bereits vorhanden Stromanschlüsse, die Anzahl Parkplätze oder Grösse der Garage in der jeweiligen Immobilie. Auch das Nutzerverhalten spielt eine Rolle. In Bürogebäuden besteht der Ladebedarf am Tag; bei Wohnhäusern in der Nacht. Zur Grundinstallation gehören die Vorbereitung der Elektroinstallation für die E-Mobilität, die Anpassung an der Elektroverteilung, die Erschliessung der Parkplätze, das Lastmanagement und die Abrechnungslösung. Anschliessend ist der Ausbau einer smarten Ladestation auf den Parkplätzen einfach umsetzbar.
SIA Merkblatt „Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden“ (Schweiz)
Um ein Maximum an Planungssicherheit zu schaffen, wurde in der Schweiz von der SIA bereits am 1. Juni 2020 das neue Merkblatt „SIA 2060 Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (SNR 592060)“ erstellt. Es soll so vor allem vermieden werden, dass unnötige und falsche Investitionen vorgenommen werden und die Voraussetzungen an die Elektromobilität erfüllt werden. Das verbindliche Dokument gilt für Neubauten und für Gebäude im Bestand mit Parkplätzen, die in der Schweiz umfassend saniert werden. Hierin wird jede der vier Ausbaustufen für 2 und vierrädrige Fahrzeuge dokumentiert, (Punkte für PKWs, siehe Infobox) Um eine Ladeinfrastruktur gamäss SIA 2060 bedarfsgerecht zu planen wird unter www.konfigurator2060.ch/ eine kostenlose Onlinehilfe angeboten.
Viel Geld kann man sparen, wenn, wie im Merkblatt dargestellt, bereits auf jedem Parkplatz ein Leerrohr oder ein Kabelsystem für eine Ladestation installiert werden kann. Der grosse Einfluss auf die Kosten ist zunächst abhängig vom lokalen Verteilnetzbetreiber bzw. Netzanbieter. (b: „power to building“). Um diesen Faktor intelligent zu kontrollieren, muss ein übergeordnetes Lastmanagement installiert werden mit welchem die einzelnen Ladestationen über eine Kommunikationsanbindung vernetzt werden. Die Entscheidung für einen Anbieter für das Lastenmanagement und die Kommunikationsanbindung sollten auf jeden Fall vor der Installation der ersten Ladestation getroffen werden.
Photovoltaikanlagen machen die E-Mobilität erst richtig rentabel.
Wenn eine Photovoltaikanlage die Energieversorgung unterstützt, sollten die Ladestationen zudem mit einer Regelsoftware ausgerüstet werden. Einige Hersteller haben dazu Software-Lösungen, welche die PV-Produktion bzw. stationäre Pufferbatterien mitberücksichtigt und die Versorgung optimiert.
Mit dem Merkblatt SIA 2060, in dem klar dargelegt wird, wie Gebäude für die E-Mobilität angepasst werden müssen, nimmt die Schweiz eine Vorreiterrolle ein. So ist die Schweizer Norm um einiges präziser als die deutsche Variante VDI 2166-2. Die Initiative „Swiss-Emobility“ fordert auf ihrer Internetseite speziell für Gebäude im Bestand: „… ideal wäre, wenn der Bund einen Teil der CO2-Sanktionen, die von der Autoindustrie bezahlt werden, dafür einsetzen würde, um die Hausbesitzer für Umbauten für existierende Gebäude gemäss SIA 2060 zu subventionieren.“ Übrigens: Wenn Deutschland auch nicht ganz so detailliert ist mit seiner VDI-Norm, so haben sie dennoch einen Vorsprung. So gibt es bei unseren Nachbarn ein „Recht auf Ladestationen“ zu Gunsten des Mieters. Swiss-Mobility ergänzt hierzu abschliessend. „Hoffen wir, dass unser Parlament über diese wichtigen Themen (sehr) bald ebenfalls positiv entscheidet.“